Fragen und Antworten
In diesem Bereich haben Sie die Möglichkeit Antworten zu Ihren allgemeinen Fragen zu erhalten. Sollten Sie dennoch Fragen haben, deren Antwort Sie hier nicht finden können, so zögern Sie bitte nicht mich zu kontaktieren? Hierzu stehe ich Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung, oder lade Sie herzlichst ein mein Kontaktformular zu verwenden.
Mein Service finden Sie im Detail unter dem Menüpunkt Leistungen. Die Dienstleistungen aus meiner Hand können mit dem Wort Crossmedia zusammengefasst werden. Crossmedia bezeichnet die Kommunikation über mehrere inhaltlich, gestalterisch und redaktionell verknüpfte Kanäle, die den Nutzer zielgerichtet über die verschiedenen Medien führt und auf einen Rückkanal verweist.
Sie haben für all meine Dienstleistungen die Möglichkeit einfach und unkompliziert per Rechnung mittels Einzahlungsscheines zu bezahlen. Für den Shop werden auch Kreditkarten akzeptiert.
Das Zahlungsziel bei Rechnungen liegt bei zehn Tagen.
Die Wahl der richtigen Werbeagentur hängt massgeblich von Ihren Anforderungen, Wünschen und allenfalls von geografischen Faktoren ab. Bei einem unverbindlichen Erstgespräch können Sie die Agentur kennenlernen und Ihre Problemstellung schildern.
Jedes Projekt hat unterschiedliche Anforderungen, deshalb gibt es keine Preisliste. Die Kosten hängen davon ab, was gewünscht und vor allem sinnvoll ist. Nach einem ersten Gespräch erhalten Sie ein auf Ihr Anliegen zugeschnittenes Angebot. Falls zusätzliche Leistungen gewünscht werden, die über das Angebot hinausgehen, kalkuliere ich Ihr Angebot neu oder rechne die entsprechenden Positionen auf Stundenbasis ab. Offerten sind grundsätzlich unverbindlich und kostenlos. Ist zusätzlich ein Grobkonzept gefordert, wird dieses mit einer vorab vereinbarten Pauschale verrechnet.
Ich entwickele z. B. innovative Internetlösungen für kleinere Unternehmen, Vereine oder Organisationen. Weiter umfasst mein Service die Bereiche Print- und Logodesign, Online-Marketing sowie Beratung und Schulung zu Sozialmedia. Ob Suchmaschinenoptimierung, das Design einer Website oder die stimmige Konzeption eines Corporate Designs: Ich biete Ihnen auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Lösungen in Web und Print.
Die Hauptaufgabe besteht darin ein Corporate Design für Ihre Unternehmung oder für Ihre Produkte oder Dienstleistungen aufzubauen. Der Begriff Corporate Design genauer gesagt Unternehmens-Erscheinungsbild bezeichnet einen Teilbereich der Unternehmens-Identität und beinhaltet das gesamte, einheitliche Erscheinungsbild eines Unternehmens oder einer Organisation.
Anwendung findet das Corporate Design bei allen Medien und Publikationen des Unternehmens. Briefpapiere, Visitenkarten und Stempel. Flyer und Plakate, dann Webseiten, Banner, Schilder und Fahnen sowie die komplette Aussenwerbung.
Die erbrachten Leistungen werden entweder nach einer vorab vereinbarten Pauschale (Offerte) oder nach Stundenbasis abgerechnet. Die Stundensätze unterscheiden sich je nach Leistung und können auf Wunsch vorab mitgeteilt werden.
Ob die Dienstleistung einer Werbeagentur für Sie sinnvoll ist, hängt nicht von der Unternehmensgrösse ab, sondern ist vielmehr eine Frage des Anspruchs und der Vision. Eine Werbeagentur berät Sie auf Ihre Ansprüche passend, dies ist zielführender und langfristiger als selbst etwas zu basteln.
Es kann Sinn ergeben altbewährtes aufzufrischen, statt etwas völlig Neues daraus zu machen. Dabei werden bekannte und bewährte Elemente modernisiert oder neu erfunden, ohne den eigentlichen Charakter zu verlieren.
Das Internet wird regelmässig für die Suche nach Informationen verwendet. Ohne Webseite ist Ihr Unternehmen nicht auffindbar, Sie verzichten zudem auf einen notwendigen Vertriebskanal und verschenken wertvolle Kunden an die Konkurrenz. Die Webseite ist eine Art Visitenkarte um das Unternehmen zu präsentieren, neue Kunden zu gewinnen und Informationen bereitzustellen.
Die Dauer einer Umsetzung ist stark abhängig vom Projektumfang. Eine Prognose über den Zeitraum der Durchführung erhalten Sie mit Ihrem Angebot. Soweit es möglich ist, berücksichtige ich dabei auch Ihre Terminwünsche und Anforderungen.
Eine Antwort hierauf ist schwierig. Ich bin auf die Entwicklung individueller Internetlösungen spezialisiert. Jedes Projekt basiert auf spezifischen Anforderungen und Kundenwünschen. Unterschiedliche Ausgangssituationen, Funktionen und Besonderheiten machen jede Lösung einzigartig. Eine Angabe von Pauschalpreisen ist auf dieser Grundlage nicht möglich und wäre unseriös. Die anfallenden Kosten werden je nach einzubringendem Fachwissen und Aufwand kalkuliert. Ein individuelles Angebot erstellte ich gerne für Sie.
Sicher ist hingegen, dass ich Sie gerne zu einem Vorgespräch einladen möchte, denn durch dieses Gespräch kann ich abschätzen, was für Kosten auf Sie zukommen werden und welche Technik wird ggf. dann auch verwenden werden.
Die Kosten einer Webseite sind abhängig von der Komplexität der Inhalte und der Navigation. Gerne unterbreite ich Ihnen ein auf Sie zugeschnittenes Angebot.
Für die Erstellung Ihrer Webseite benötige ich alles an Material, welches später auf Ihrer Site eingebunden werden soll. Das sind in der Regel Texte, Bilder, Logos evtl. auch Farbstile und Audio oder Video Dateien. Um evtl. Optimierungen an Ihren Bildern vornehmen zu können, sollten diese in einer guten Qualität und möglichst hoher Auflösung vorliegen. Text ist Inhalt und Inhalt ist essenziell für Google. Daher sollten Ihre Texte pro Website mindestens 300 – 500 Wörter lang und frei von Rechtschreibfehler sein.
Suchmaschinenoptimierung (SEO) ist der Überbegriff für alle Techniken, die die Chance erhöhen, dass die Seite besser von Suchmaschinen bewertet wird und damit weiter oben in den Suchergebnissen landet. Ganz allgemein gesprochen kann man Suchmaschinenoptimierung in zwei Bereiche aufteilen:
Ja, wenn ich die erforderlichen Zugangsdaten erhalte, kann ich die Domain ohne Probleme verbinden.
Es kann Sinn ergeben altbewährtes aufzufrischen, statt etwas völlig Neues daraus zu machen. Dabei werden bekannte und bewährte Elemente modernisiert oder neu erfunden, ohne den eigentlichen Charakter zu verlieren.
Nein, ich kann keine juristisch verbindliche Beratung anbieten – ich kann Sie lediglich in Artikeln wie diesem informieren.
Sollten Sie juristische Hilfe benötigen, müssen Sie allenfalls einen Juristen oder einen Anwalt beiziehen. Praktische Hilfsmittel bietet auch die Website: DSAT - Datenschutz Self Assessment Tool
Gerne möchte ich Ihnen jedoch einer meiner Quellen vorstellen; YLEX bringt das Recht auf die Strasse. Unkompliziert, zugänglich und zu vernünftigen Konditionen. YELX - RECHT EINFACH
Mit Urheberrecht wird der Schutz einer geistigen Schöpfung mit individuellem Charakter (ein Werk im Sinne des Urheberrechts) sichergestellt. Der Schutz dauert bis 70 Jahre nach dem Tod des Schöpfers (bei Software 50 Jahre). Geschützt sind alle Formen von gestalterischen Leistungen aus allen Schaffensbereichen.
Im Grundsatz bedarf jede Verwendung eines Werkes einer entsprechenden Erlaubnis des Rechteinhabers: “der Urheber oder die Urheberin hat das ausschliessliche recht zu bestimmen, ob, wann und wie das Werk verwendet wird.” (Art. 10 Abs. 1 URG) (Quelle: Leading Swiss Agencies)
Das Urheberrecht kann nicht übertragen werden. Um Dritten dennoch die Verwendung urheberrechtlicher Schöpfungen zu erlauben, können Nutzungsrechte eingeräumt werden. In der Regel werden durch einen Lizenzvertrag der Umfang der Rechte und die finanzielle Vergütung definiert.
Ohne besondere vertragliche Vereinbarung gehen in der Regel nur die Nutzungsrechte, welche zur Realisierung des vereinbarten Projektes zwingend notwendig sind, auf den Arbeitgeber und/oder Auftraggeber über. Nicht aber das volle Urheberrecht mit all seinen Teilrechten. Das gilt in der Werbebranche für alle Kampagnen-gebundenen Werbemittel. Mit einer Übertragungsklausel kann aber ein “full buyout” vereinbart werden. Die Entschädigung muss aber den Arbeitsaufwand und den Nutzwert angemessen berücksichtigen. (Quelle: Leading Swiss Agencies)
Nur bei den kennzeichnungskräftigen, auf langfristige Nutzung angelegten Kreationen wird auch ohne “full buyout”-Klausel die Übertragung sachlich, örtlich und zeitlich unlimitierter Verwendungsrechte angenommen. Dazu zählen;
Um Schriften nutzen zu dürfen, muss oft das Nutzungsrecht käuflich erworben werden. Lizenznehmer muss immer der tatsächliche Nutzer der Schrift sein. Soll die Schrift auf den Rechnern der Designagentur zur Erfüllung des Auftrages installiert werden, muss also die Nutzungslizenz auch auf die Designagentur selbst ausgestellt sein. Es gibt auch lizenzfreie- oder Systemschriften die ohne weitere Kosten genutzt werden können.
Hierzu kann ich Ihnen folgende Checkliste empfehlen:
Die Daten der Besucher Ihrer Website sollten vertraulich und mit Integrität behandelt werden, darauf müssen sich Ihre Besucher verlassen können. Hilfreich ist dabei eine verschlüsselte Datenübermittlung. Wenn keine besonderen Vorkehrungen getroffen werden, ist der übertragungsweg zwischen meinen Servern und dem Browser Ihrer Besucher nicht verschlüsselt, d.h. es besteht keine Sicherheit. Somit sind prinzipiell alle Daten von Dritten einsehbar (bspw. Eingabe von Passwörtern, persönliche Daten in Formularen usw.).
Zur Absicherung und Verschlüsselung des übertragungsweges ist der Einsatz eines SSL Zertifikates ein wichtiger Schritt. In allen meinen Produkten ist bereits ein kostenloses SSL Zertifikat enthalten.
Auf jeder Website, welche Daten von EU-Einwohnern verarbeitet, sind die neuen Richtlinien, welche in der DSGVO enthalten sind, für die Datenschutzerklärung Pflicht.
Dabei werden folgende Inhalte empfohlen:
Hinweis:
Im Internet gibt es für die Zusammenstellung einer neuen Datenschutzerklärung gute Generatoren. Geben Sie dafür in einer Suchmaschine "Datenschutzerklärung DSGVO" ein.
Beim Einsatz von Google Analytics sollten Sie folgende Hinweise beachten:
Praktische Hilfsmittel bietet die Website: DSAT - Datenschutz Self Assessment Tool
Achtung: Es handelt sich bei diesem Artikel nicht um eine juristische Beratung. Es werden nur Informationen / Empfehlungen dargelegt.
Weitere Informationen finden Sie auf dieser Webseite.
Schätzungen zu Folge betrifft die EU-DSGVO rund 80 Prozent der schweizerischen Wirtschaft. Die EU-DSGVO ist für Schweizer Unternehmen jeder Grösse relevant, wenn sie:
durch eine eigene Niederlassung im EU-Raum Daten bearbeiten lassen, Dienstleistungen oder Waren für Personen mit EU-Wohnsitz anbieten, das Verhalten von Personen im EU-Raum überwachen oder Daten von einem Dienstleister im EU-Raum bearbeiten lassen.
Auch der Artikel im KMU Portal der Schweizerischen Eidgenossenschaft gibt weitere Auskunft.
Achtung: Es handelt sich bei diesem Artikel nicht um eine juristische Beratung. Es werden nur Informationen und oder Empfehlungen dargelegt.